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Anhang VI zur Fauna-Flora-Habitat - Richtlinie
VERBOTENE METHODEN UND MITTEL DES FANGS,
DER TOETUNG UND BEFOERDERUNG
a) Nicht-selektive Mittel
SÄUGETIERE
- Als Lockmittel verwendete geblendete oder verstümmelte lebende Tiere
- Tonbandgeräte
- Elektrische und elektronische Vorrichtungen, die töten oder betäuben können
- Künstliche Lichtquellen
- Spiegel oder sonstige Vorrichtungen zum Blenden
- Vorrichtungen zur Beleuchtung von Zielen
- Visiervorrichtungen für das Schiessen bei Nacht mit elektronischem
Bildverstärker oder Bildumwandler
- Sprengstoffe
- Netze, die grundsätzlich oder nach ihren Anwendungsbedingungen nicht selektiv
sind
- Fallen, die grundsätzlich oder nach ihren Anwendungsbedingungen nicht
selektiv sind
- Armbrüste
- Gift und vergiftete oder betäubende Köder
- Begasen oder Ausräuchern
- Halbautomatische oder automatische Waffen, deren Magazin mehr als zwei
Patronen aufnehmen kann
FISCHE
- Gift
- Sprengstoffe
b) Transportmittel
- Flugzeuge
- Fahrende Kraftfahrzeuge