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Gesetze, die für die Berg- und Naturwacht von Bedeutung
sind.
Steiermärkisches
Naturschutzgesetz: Dieses Gesetz regelt den
Schutz der Natur, den Schutz und die Pflege der Landschaft sowie die Erhaltung
und Gestaltung der Umwelt als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen,
Pflanzen und Tiere.
Steiermärkisches Berg- und
Naturwachtgesetz: Zur Unterstützung der Behörden bei der Vollziehung
landesgesetzlicher Vorschriften des Natur- und Landschaftsschutzes wird eine
Körperschaft öffentlichen Rechtes mit der Bezeichnung "Steiermärkische
Berg- und Naturwacht" eingerichtet.
Steiermärkische Geländefahrzeuggesetz: Dieses Gesetz regelt die
Verwendung von Kraftfahrzeugen außerhalb von Straßen mit öffentlichem Verkehr
oder von befestigten Fahrwegen im freien Gelände.
Naturhöhlengesetz: Die Verfügung über Naturhöhlen,
bezüglich derer das Bundesdenkmalamt festgestellt hat, dass ihre Erhaltung als
Naturdenkmale wegen ihrer Eigenart, ihres besonderen Gepräges oder ihrer
naturwissenschaftlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse gelegen ist, ist
bezüglich des Einganges, des Raumes, des Inhaltes und der Erschließungsanlagen
nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt.
Gesetz betreffend die Wegefreiheit
im Bergland: Bestehende
öffentliche Wege im Berglande, insbesondere Wege zur Verbindung von Tälern mit
den Höhen, dann Übergänge, Pass- und Verbindungswege, welche für den Touristen-
und Fremdenverkehr und zur Erschließung von Natursehenswürdigkeiten, wie
Wasserfälle, Grotten und dergleichen unentbehrlich sind, dürfen für diesen
Verkehr nicht geschlossen werden.
Naturschutzverordnung: Verordnung über den Schutz wildwachsender
Pflanzen und von Natur aus freilebender und nicht der Jagdausübung
unterliegender Tiere
Hinweis: Sie können
sämtliche Gesetzestexte auch als Word-Datei in komprimierter Form aus unserem Downloadbereich
herunterladen.