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Hauptziel der Fauna-Flora-Habitat -
Richtlinie ist es, die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu fördern, wobei
jedoch die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen
berücksichtigt werden sollen. Diese Richtlinie leistet somit einen Beitrag zu
dem allgemeinen Ziel einer nachhaltigen Entwicklung. Die Erhaltung der
biologischen Vielfalt kann in bestimmten Fällen die Fortführung oder auch die
Förderung bestimmter Tätigkeiten des Menschen erfordern. è siehe FFH - Richtlinie...
Die Richtlinie zur Erhaltung der
wildlebenden Vogelarten der EU-Mitgliedsstaaten (79/409/EWG), kurz
Vogelschutzrichtlinie genannt, hat zum Ziel, auf die aufgeführten Arten
besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden, um deren
Überleben und Vermehrung im Verbreitungsgebiet sicherzustellen. Von den
aufgelisteten Vogelarten brüten 34 nachweislich auch in der Steiermark. è siehe Vogelschutzrichtlinie...
Natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem
Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden
müssen è siehe Anhang I...
Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem
Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden
müssen è siehe Anhang II...
Kriterien zur Auswahl der Gebiete, die
als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bestimmt und als besondere
Schutzgebiete ausgewiesen werden könnten è siehe Anhang III...
Streng zu schützende Tier- und
Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesseè siehe Anhang IV...
Tier- und Pflanzenarten von
gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme aus der Natur Gegenstand von
Verwaltungsmaßnahmen sein können. è siehe Anhang V...
Verbotene Methoden und Mittel des
Fanges, der Tötung und der Beförderung è siehe Anhang VI...