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Natura 2000 Gebiete

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu schützende Lebensräume

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Schutzgebiete

 

 

Gebiete, die wegen ihrer weitgehenden Ursprünglichkeit, der besonderen Vielfalt ihrer Tier- und Pflanzenwelt, wegen seltener oder gefährdeter Tier- und Pflanzenarten einschließlich ihrer Lebensgrundlagen, insbesondere aus naturwissenschaftlichen Gründen erhaltungswürdig sind, können durch Verordnung zu Naturschutzgebieten erklärt werden. èSiehe Naturschutzgebiete...

 

Gebiete, die besondere landschaftliche Schönheiten oder Eigenarten (z.B. als Au- oder Berglandschaft) aufweisen, im Zusammenwirken von Nutzungsart und Bauwerken als Kulturlandschaft von seltener Charakteristik sind oder durch ihren Erholungswert besondere Bedeutung haben oder erhalten sollen, können durch Verordnung der Landesregierung zum Landschaftsschutzgebiet erklärt werden. èSiehe Landschaftsschutzgebiete...

 

Österreich hat sich mit dem Beitritt zur Europäischen Union auch zur Umsetzung der im Bereich Naturschutz geltenden Richtlinien verpflichtet. Rechtlichen Grundlagen zur Erhaltung und Förderung von Lebensräumen und Arten auf dem Territorium der Europäischen Gemeinschaft sind in erster Linie die im Jahre 1992 erlassenen "Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten" (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie = RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES) sowie die im Jahre 1979 erlassene "Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten" (Vogelschutzrichtlinie = RICHTLINIE 79/409/ EWG DES RATES). èSiehe Natura 2000 Gebiete...

 

Natura 2000 - mit diesem Netzwerk sollen die natürlichen Lebensräume sowie die Tier- und Pflanzenarten von europäischer Bedeutung von den Mitgliedsstaaten geschützt werden.. èSiehe Zu schützende Lebensräume...